COMPLIANCE-RICHTLINIE

Jeder Geschäftspartner, Mitarbeiter oder externe Dritte, der sich wegen möglicher Verstöße, Hinweise oder Verdachtsfälle zu Gesetzesverstößen oder Verstößen der Compliance-Richtlinie von Fahrner Baunternehmen an das Unternehmen wenden möchte, findet in dem Ombudsmann einen vertrauensvollen Ansprechpartner.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und der Hinweisgeber bleibt dabei strikt anonym.
Selbstverständlich sind durch die Angaben von Hinweisen keinerlei Sanktionen gegen den Hinweisgeber durch das Unternehmen zu befürchten.

Diese externe, neutrale Möglichkeit steht zusätzlich zu den verantwortlichen Führungskräften und der zentralen Compliance Beauftragten zur Verfügung. Mit der Benennung des Ombudsmanns sollen insbesondere Geschäftspartner, Mitarbeiter und Führungskräfte angesprochen werden, die vor und bei der Abgabe von Hinweisen unsicher sind oder Bedarf für ein persönlicheres oder vertrauliches Gespräch sehen.

OMBUDSMANN
Herr Rechtsanwalt Helmut Mörtl



ERREICHBARKEIT
Unter der Telefonnummer 0941 / 894192 wird ein erster telefonischer Kontakt zum Ombudsmann
hergestellt. Hinweise können auch per E-Mail oder per Fax eingereicht werden.

Kanzlei Mörtl
Rechtsanwalt
Herr Helmut Mörtl

Telefon: 0941 / 894192
Telefax: 0941 / 894193
E-Mail: h.moertl@moertl-kanzlei.de